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Vaterschaftsanerkennung in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Vaterschaftsanerkennung erledigen Sie in Bremen bei: Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige

Utbremer Straße 90, 28217 Bremen

+49 421 361 16892

beistandschaft@afsd.bremen.de

Bremen-Nord: Sozialzentrum 1 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige – Blumenthal, Vegesack, Burglesum

Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen

beistandschaft-S1@afsd.bremen.de

Benötigte Unterlagen

Die Vaterschaft zu einem minderjährigem Kind kann in einer öffentlichen Urkunde anerkannt werden. Die notwendigen Zustimmungen (z.B. der Mutter des Kindes) können ebenfalls beurkundet werden. Die Urkunden können vor oder nach Geburt des Kindes aufgenommen werden. Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft erhalten. Sie kann hierfür auch eine Beistandschaft des Jugendamtes einrichten.

So läuft es ab

• Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige. • Für Termine für Beurkundungen klicken Sie bitte auf die jeweilige Dienststelle unter "Zuständige Stellen". Auf der entsprechenden Dienststellenseite finden Sie oben den Button "Termin buchen".  • Sie können Termine buchen für: • AfSD Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige ( BremenMitte ) • AfSD Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige ( Bremen Nord ) • Sie können für eine Terminvereinbarung auch den Online-Dienst nutzen. • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen. • Nach Aufklärung über die Rechtsfolgen der Urkunde wird diese vorgelesen und vom Vater unterschrieben. Falls die Mutter des Kindes mit erschienen ist, kann diese ebenfalls unterschreiben. • Beglaubigte Abschriften der Urkunde werden ausgehändigt. • Zur Wirksamkeit der Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Wenn auch diese vorliegt, kann man sich beim Geburtsstandesamt des Kindes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, in der der Vater vermerkt ist.

Bearbeitungsdauer

Dauer des Termins ca. 30 bis 60 Minuten. Ein Termin wird in der Regel kurzfristig, spätestens innerhalb von 3 Wochen, angeboten.

Gut zu wissen

Möchten Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?

Häufige Fragen

Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige, Utbremer Straße 90, 28217 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Vaterschaftsanerkennung“ in Bremen online?
Für Bremen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Das hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Ja. Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Anerkennung der Zustimmung der Mutter; sie erklärt ihre Zustimmung persönlich vor der Urkundsperson, eine Erklärung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen (§ 1596 BGB). Sowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar können dagegen je nach Bundesland Gebühren anfallen. Die konkreten Angaben und Termin-Links für Ihre Stadt finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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