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Namensänderung beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Bremen bei: Amtsgericht Bremen -Grundbuchamt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Amtsgericht Bremen -Grundbuchamt

Hans-Böckler-Straße 50, 28217 Bremen

+49 421 36157600

grundbuchamt@amtsgericht.bremen.de

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Landrat-Christians-Straße 67, 28779 Bremen

+49 421 361 7714

office@amtsgericht-blumenthal.bremen.de

Amtsgericht Bremerhaven

Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven

+49 471 596 13680

office@amtsgericht-bremerhaven.bremen.de

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Benötigte Unterlagen

Ändert sich der Name, kann dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitgeteilt und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragt werden.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Bremen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Fristen

Spätestens, wenn Sie über den Grundbesitz verfügen wollen, müssen Sie die Namensänderung mit den entsprechenden Nachweisen belegen. Informationen zur Grundsteuerreform 2022 Seitens des Grundbuchamts wird ausschließlich ein Grundbuchauszug an die Eigentümer versandt, da darin alle Angaben enthalten sind, die das Grundbuchamt diesbezüglich zuliefern kann. Für darüber hinausgehende Fragen zum Thema wird auf die Homepage des Senators für Finanzen verwiesen. Dort werden ausführliche Informationen bereitgestellt. Wichtig:  Die Wohnflächenberechnung erfolgt nicht durch das Grundbuchamt, da sich diese Information nicht aus dem Grundbuch ergibt!

Gut zu wissen

Grundbuchamt - Namensänderung im Grundbuch

Häufige Fragen

Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Bremen -Grundbuchamt, Hans-Böckler-Straße 50, 28217 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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