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Internationalen Führerschein beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Bremen bei: Bürgeramt · Bremen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Bürgeramt · Bremen

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen

Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(0421) 115

BürgerServiceCenter-Mitte · Bremen

Martinistraße 3, 28195 Bremen

Mo, Do 07:30-18:30 · Di, Fr 07:00-16:00 · Mi 07:00-13:00 · Sa 09:00-13:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(0421) 115

bscmitte@buergeramt.bremen.de

BürgerServiceCenter-Nord · Bremen

Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen

Mo, Di, Do 07:30-15:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

(0421) 115

bscnord@buergeramt.bremen.de

Fahrerlaubnisse · Bremen

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen

Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115

fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

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Benötigte Unterlagen

Den Internationalen Führerschein (IFS) benötigen Reisende in den Ländern außerhalb der Europäischen Union- Davon ausgenommen sind Island, Liechtenstein und Norwegen. Der IFS ist ein Zusatzdokument in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und dient als Übersetzung. Er dient den Kontrollbehörden und Mietwagenfirmen als Erleichterung und ist kein eigenständiger Nachweis der Fahrberechtigung.  Bei den Dokumenten gibt es zwei zu unterscheidende Modelle:  • Modell 1: • Internationaler Führerschein nach dem Wiener-Abkommen von 1968: Dieses Modell ist 3 Jahre gültig und wird in den allermeisten Nationen anerkannt. • Die Beantragung ist im BSC-Mitte, BSC-Nord und in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße möglich. • Modell 2: • Internationaler Führerschein nach dem Wiener-Abkommen von 1926: Dieses Modell ist 1 Jahr gültig. • Zuletzt wurde dieses im Libanon, Irak, Ägypten, Indien und Syrien benötigt. • Dieser kann ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde Stresemannstraße 48, 28207 Bremen beantragt werden. Es empfiehlt sich, aufgrund stetiger gesetzlicher Änderungen innerhalb der Staaten, von den Betroffenen bei dem zu bereisenden Staat anzufragen, welches Modell dort benötigt wird.  Die Möglichkeit, beide Varianten zeitgleich ausgestellt zu bekommen, besteht ebenfalls. Diese Kombination kann dann nur in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße durchgeführt werden.

So läuft es ab

Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 2-3 Arbeitstage benötigt. Wenn der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle benötigt, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat.

Gut zu wissen

Internationalen Führerschein beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt · Bremen, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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