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Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht erledigen Sie in Bremen bei: Amtsgericht Bremen -Grundbuchamt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Amtsgericht Bremen -Grundbuchamt

Hans-Böckler-Straße 50, 28217 Bremen

+49 421 36157600

grundbuchamt@amtsgericht.bremen.de

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Landrat-Christians-Straße 67, 28779 Bremen

+49 421 361 7714

office@amtsgericht-blumenthal.bremen.de

Amtsgericht Bremerhaven

Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven

+49 471 596 13680

office@amtsgericht-bremerhaven.bremen.de

Gebühren (amtlich)

Die Einsichtnahme selbst ist kostenfrei. Kosten für Kopien : In der Eingangsstelle des Grundbuchamtes steht ein Münzkopierer bereit, an welchem die einsichtnehmende Person selbst Kopien aus der Akte fertigen kann. Kosten pro DIN A 4-Seite: 0,25 Euro und pro DIN A 3-Seite: 0,50 Euro Werden die Kopien auf Antrag von der Geschäftsstelle gefertigt, entstehen Kosten von 0,50 Euro pro Seite für die ersten 50 Seiten, für jede weitere Seite 0,15 Euro. Übergroße (> DIN A3) und farbige Kopien können von hier nicht gefertigt werden.

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Formulare & Anträge (amtlich)

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Voraussetzungen

Ein bestimmter Personenkreis (Eigentümer, dinglich Berechtigte, Gläubiger oder deren Bevollmächtigte) kann beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) persönlich oder durch schriftlichen Antrag die Erteilung eines Grundbuchauszuges beantragen. Der schriftliche Antrag kann per Post oder per E-Mail abgegeben werden. Bei Zusendung per E-Mail den Antrag zuvor bitte einscannen oder abfotografieren. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.  Das Grundbuchamt prüft das berechtigte Interesse und legt bei Vorliegen der Voraussetzung die Akten am übernächsten Tag für einen Zeitraum von einer Woche zur Einsichtnahme bereit.Das Grundbuchamt prüft das berechtigte Interesse und legt bei Vorliegen der Voraussetzung die Akten am übernächsten Tag für einen Zeitraum von einer Woche zur Einsichtnahme bereit.

So läuft es ab

Die Antragstellung erfolgt: • persönlich in der Rechtsantragstelle des Grundbuchamtes (Öffnungszeiten von 09:00 bis 12:30 Uhr).   Das Grundbuchamt prüft das berechtigte Interesse und legt bei Vorliegen der Voraussetzung die Akten am übernächsten Tag für einen Zeitraum von einer Woche zur Einsichtnahme bereit. • schriftlich per Post oder per E-Mail (Antrag zuvor bitte einscannen oder abfotografieren) - Die Akte wird zwei Tage später zur Einsichtnahme bereitgelegt . Hierüber wird nach Eingang des Antrags auch nicht gesondert informiert . • Eine telefonische Beantragung ist grundsätzlich nicht möglich. Der Antrag auf Einsicht in die Grundakten wird durch den/die Urkundsbeamt/in der Geschäftsstelle geprüft und dann entschieden.  Die einsichtnehmende Person kann am vorhandenen Münzkopierer selbst Kopien aus der Akte anfertigen (siehe Gebühren).  Auch das Abfotografieren der entsprechenden Seiten aus den Akten ist zulässig. Alternativ kann ein Antrag auf Fertigung von Kopien aus der Grundakte durch die Geschäftsstelle des Grundbuchamts gestellt werden (siehe Gebühren). Übergroße Teilungspläne können von hier nicht kopiert werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Bauamt, welches alle Pläne zu den Abgeschlossenheitsbescheinigungen verwahrt. Es ist nicht möglich, Unterlagen aus der Grundakte zum eigenständigen Kopieren mitzunehmen.

Gut zu wissen

Grundbuch - Einsicht in die Grundakten

Häufige Fragen

Was kostet „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in Bremen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Einsichtnahme selbst ist kostenfrei. Kosten für Kopien : In der Eingangsstelle des Grundbuchamtes steht ein Münzkopierer bereit, an welchem die einsichtnehmende Person selbst Kopien aus der Akte fertigen kann. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Bremen -Grundbuchamt, Hans-Böckler-Straße 50, 28217 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Grundbuchauszug?
Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO) — dazu zählen regelmäßig Eigentümer und im Grundbuch eingetragene Berechtigte, etwa Gläubiger einer Grundschuld; Notare können das Grundbuch zudem im automatisierten Abrufverfahren einsehen (§ 133 GBO). Bloße Neugier oder ein bloßes Miet- oder Kaufinteresse genügt nicht: Kaufinteressenten legen in der Regel eine Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers vor.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und beglaubigtem Grundbuchauszug?
Wer zur Einsicht berechtigt ist, kann eine Abschrift des Grundbuchs fordern; auf Verlangen wird sie beglaubigt (§ 12 GBO). Die beglaubigte Abschrift bestätigt amtlich die Übereinstimmung mit dem Grundbuchinhalt und wird häufig von Banken, Gerichten oder Behörden verlangt — für rein private Zwecke genügt meist der einfache Auszug.
Erfährt der Eigentümer, wer sein Grundbuch eingesehen hat?
Die Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie die Erteilung von Abschriften werden protokolliert, und der Grundstückseigentümer kann Auskunft aus diesem Protokoll verlangen (§ 12 Abs. 4 GBO). Eine Ausnahme gilt, wenn die Auskunft etwa strafrechtliche Ermittlungen oder die Arbeit von Sicherheitsbehörden gefährden würde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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