Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Bremen bei: Bürgeramt · Bremen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Bürgeramt · Bremen

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen

Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(0421) 115

Fahrerlaubnisse · Bremen

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen

Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115

fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und durch den Führerschein nachgewiesen. Folgende Klassen gibt es: • Klasse A - Motorrad • Klasse A1 - Motorrad • Klasse A2 - Motorrad • Klasse AM - Motorrad • Klasse B - PKW • Klasse C - LKW • Klasse C1 - LKW • Klasse D - Bus • Klasse D1 - Bus • Klasse E (BE, CE, C1E, DE, D1E) • Klasse T - Zugmaschinen • Klasse L - Zugmaschinen Berufskraftfahrer: Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen: • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen (Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE), • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE) und wenn die Klassen • D1, D1E, D, DE ab dem 10.9.2008 und • C1, C1E, C, CE ab dem 10.09.2009 erworben wurden, die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung nachweisen und im Führerschein durch die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen. Einzelheiten bei Handelskammer erfragen.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Bremen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Erreichen des Mindestalters (nach § 10 FeV ) • Erfüllen der Eignungsvoraussetzungen • theoretische und praktische Prüfung

So läuft es ab

• Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde (erfolgt meist durch die Fahrschule) • Prüfung der Unterlagen durch die Behörde • Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), zT Führungszeugnis • Erteilung eines Prüfauftrages an den TÜV • Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigen des Führerscheins (im Rahmen der praktischen Prüfung durch den TÜV), Ausnahmen sind möglich Theoretische Prüfung: • grundsätzlich schriftlich in deutscher Sprache abzulegen • falls keine ausreichenden Lese- oder Schreibkenntnisse vorliegen: Audio-Prüfung • bei Bedarf mit Gehörlosendolmetscher • Prüfung der Klasse B und die Prüfung nur des Grundstoffes in den anderen Klassen (einschließlich Mofa) kann auch in folgenden Fremdsprachen schriftlich abgelegt werden:, Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch. Der TÜV gibt Prüfaufträge an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn • die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist, • die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder • in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Weitere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde.

Gut zu wissen

Führerschein beantragen/Ersterteilung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt · Bremen, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns