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Erbschein beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Erbschein beantragen erledigen Sie in Bremen bei: Amtsgericht Bremen. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Amtsgericht Bremen

Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen

(0421) 361 15957

office@amtsgericht.bremen.de

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Landrat-Christians-Straße 67, 28779 Bremen

+49 421 361 7714

office@amtsgericht-blumenthal.bremen.de

Gebühren (amtlich)

Für die Beurkundung des Erbscheinsantrages und die Erteilung des Erbscheins werden Gebühren fällig. In der Höhe richten sich diese Gebühren nach dem Nachlasswert. Es werden zwei Gebühren erhoben: 1. Für die Beurkundung der erforderlichen eidesstattlichen Versicherung (Notar oder Gericht) 2. Für die Erteilung des Erbscheins (Gericht) Gebühren des Notars werden nach dem gleichen Gesetz erhoben. Dieser rechnet noch die Umsatzsteuer und ggf. Auslagen ab.

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Benötigte Unterlagen

Haben Sie die Erbschaft angenommen, werden Sie zum Nachweis Ihres Erbrechts oft einen Erbschein benötigen. Der Erbschein ist ein Zeugnis über die Erbenstellung.

Voraussetzungen

Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Dazu ist eine gerichtlich oder notariell beurkundete Erbscheinsverhandlung erforderlich, in der bestimmte Erklärungen abgegeben und an Eides statt zu versichern sind. Die für die Erlangung eines Erbscheins erforderliche eidesstattliche Versicherung kann nur vom Erben abgegeben werden. Ist der Erbe hierzu, aufgrund von zum Beispiel einer Krankheit nicht mehr in der Lage, kann die eidesstattliche Versicherung ausschließlich von einem gerichtlich bestellten Betreuer abgegeben werden. Minderjährige werden durch die Eltern oder aber einem Ergänzungspfleger oder Vormund vertreten.

So läuft es ab

Das Nachlassgericht ist zuständig für die Erteilung von Erbscheinen sowohl aufgrund gesetzlicher als auch testamentarischer Erbfolge. Örtlich zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem der Verstorbene zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Die Beurkundung von Erbscheinsanträgen kann grundsätzlich bei jedem Amtsgericht im Wege der Rechtshilfe erfolgen. Jeder Erbe ist berechtigt, einen Erbschein zu beantragen. Es ist ausreichend, wenn einer von mehreren Miterben den Antrag stellt. Bei den Bremischen Amtsgerichten ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Antragsteller können sich ebenfalls an einen Notar wenden. Neben dem Antrag ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über bestimmte im Gesetz vorgesehene Angaben erforderlich, die vom Gericht oder von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden muss. Sofern der Antrag und die Versicherung an Eides statt durch ein Gericht beurkundet werden sollen, ist das persönliche Erscheinen mindestens eines Erben am Gericht erforderlich. Sollte aufgrund körperlicher Einschränkungen die Beurkundung im Haus/der Wohnung eines Erben erforderlich sein, kann diese ausschließlich von einem Notar vorgenommen werden. Beim Gericht oder in einem Notariat erhalten Sie Auskunft darüber, welche Urkunden Sie beizubringen haben und welche Erklärungen Sie gegebenenfalls noch abgeben müssen.  Nach Prüfung des Antrages und schriftlicher Anhörung ggfs. weiterer Beteiligter kann der Erbschein erteilt werden.

Gut zu wissen

Nachlass - Beantragung eines Erbscheins

Häufige Fragen

Was kostet „Erbschein beantragen“ in Bremen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Beurkundung des Erbscheinsantrages und die Erteilung des Erbscheins werden Gebühren fällig. In der Höhe richten sich diese Gebühren nach dem Nachlasswert. Es werden zwei Gebühren erhoben: 1. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Erbschein beantragen“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Erbschein beantragen“ in Bremen online?
Ja — Bremen bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welches Gericht stellt den Erbschein aus?
Zuständig ist das Nachlassgericht: das Amtsgericht (§ 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG), in dessen Bezirk die verstorbene Person im Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Es erteilt den Erbschein auf Antrag (§ 2353 BGB); die zum Antrag gehörende eidesstattliche Versicherung können Sie vor dem Gericht oder vor einem Notar abgeben (§ 352 Abs. 3 FamFG).
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Beruht die Erbfolge auf einer öffentlichen (notariellen) Verfügung von Todes wegen, genügt gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel die Vorlage dieser Verfügung zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird in der Praxis dagegen häufig ein Erbschein verlangt.
Wonach richten sich die Kosten für den Erbschein?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Geschäftswert: dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (§ 40 GNotKG). Je höher der so ermittelte Nettonachlass, desto höher fällt die Gebühr aus — die konkrete Höhe nennt Ihnen das zuständige Nachlassgericht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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