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Eheurkunde beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Bremen bei: Standesamt Bremen-Mitte.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Standesamt Bremen-Mitte

Hollerallee 79, 28209 Bremen

Mo 08:00-12:00,14:00-17:00 · Di, Do, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 421 115

standesamtmitte@inneres.bremen.de

Standesamt Bremen-Nord

Gerhard-Rohlfs-Str. 62, 28757 Bremen

Mo, Di, Do 07:30-15:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 421 115

standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de

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Benötigte Unterlagen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält folgende Daten: • die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor • den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten • den Ort und Tag der Eheschließung • gegebenenfalls die Auflösung der Ehe Aus dem Eheregister können Sie folgende Urkunden erhalten: • Eheurkunde (DIN A4, Standardformat) • Eheurkunde (ca. DIN A5, Stammbuchformat) • Auszug aus dem Heirats-/Eheregister (mehrsprachig, Formule B) • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister (ab 1958) • Beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsbuch (vor 1958) Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register oder als beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsbuch.  Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Urkunde ausgestellt werden.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Bremen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:  • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen: • Sie sind mindestens 16 Jahre alt. • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht. • Sie sind Vorfahren oder Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel) • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen. Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von: • Personen, deren Geschlecht im Registereintrag geändert wurde und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz eingetragen wurden. • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind.

So läuft es ab

Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde im Standesamt Bremen-Mitte und Standesamt Bremen-Nord schriftlich per E-Mail, DE-Mail oder per Post beantragen. Eine Urkundenbestellung per Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Beantragung per Mail • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus. • Schicken Sie als gescannte Anlage/ Foto einen Nachweis Ihrer Identität mit. Die kann sein: • Personalausweis (beidseitig) • Reisepass • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.  • Schicken Sie die Mail an die Mailadresse des zuständigen Standesamtes. • Für das Standesamt Bremen-Mitte: • urkunden@inneres.bremen.de  • Für das Standesamt Bremen-Nord: • Standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Eheurkunde. Beantragung per DE-Mail Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inkl. gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden. • Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen, mithin innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet. • Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. • Unsere DE-Mailadressen lauten: • Für das Standesamt Bremen-Mitte: • EPS.050-SM@bremen.de-mail.de  • Für das Standesamt Bremen-Nord: • EPS.050-SN@bremen.de-mail.de Beantragung per Post • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus. • Schicken Sie einen Nachweis Ihrer Identität als Kopie mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.

Gut zu wissen

Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Standesamt Bremen-Mitte, Hollerallee 79, 28209 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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