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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen erledigen Sie in Bremen bei: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)

Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen

Mo, Di, Do 07:30-15:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 421 361-18666

bbn.office@bau.bremen.de

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Service-Center Bau · Bremen

Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Mo-Mi 09:00-15:00 · Do 09:00-18:00 · Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 421 361 15202

archiv@bau.bremen.de

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Benötigte Unterlagen

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, bestellen möchten (Dauerwohnrecht). Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass • Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume baulich von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind und • einen eigenen abschließbaren Zugang haben. An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in den Bauzeichnungen eindeutig bestimmt sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Bremen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer oder Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigter der Räume sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. Erwerber oder Erwerberin). Das jeweilige Grundstück muss sich in der Freien Hansestadt Bremen befinden. Abgeschlossen sind Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (z. B. durch Wände und Decken) und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar im Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen. Zu einer abgeschlossenen Wohnung können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören. Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung beziehungsweise im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

So läuft es ab

Den Antrag können Sie über den Online-Dienst stellen.  Online-Beantragung • Über den Online-Dienst können Sie Anträge in digitaler Form stellen.  • Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. • Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit. • Nach Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. • Die Kommunikation zu Ihrem Antrag mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen.  • Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen. Die Entscheidung der Behörde wird ebenfalls in elektronischer Form über den Online-Dienst bekannt gegeben. • Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Online-Dienst.

Gut zu wissen

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord), Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Bremen online?
Für Bremen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- oder Teileigentum: Der Eintragungsbewilligung für das Grundbuch sind ein von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehener Aufteilungsplan und eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit nach § 3 Abs. 3 WEG vorliegen (§ 7 Abs. 4 WEG). Ohne diese Unterlagen kann das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher nicht anlegen — die Bescheinigung ist damit Voraussetzung für den einzelnen Verkauf von Eigentumswohnungen.
Was ist der Aufteilungsplan?
Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile ersichtlich sind (§ 7 Abs. 4 WEG). Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks müssen darin mit derselben Nummer gekennzeichnet sein.
Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?
Maßgeblich ist § 3 Abs. 3 WEG: Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind; Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksteile müssen durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) sind Wohnungen abgeschlossen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind — etwa durch Wände und Decken — und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Die Prüfung nimmt die Baubehörde anhand Ihrer eingereichten Pläne vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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