Amtliche Beglaubigung in Braunschweig: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Braunschweig
Allgemeine Bürgerangelegenheiten · Braunschweig
Friedrich-Seele-Straße 7, 38122 Braunschweig
Mo 08:30-18:00 · Di 08:30-15:30 · Mi 09:00-12:00 · Do 08:30-15:30 · Fr 08:30-13:00 · Sa 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
0531 4701
buergerangelegenheiten@braunschweig.de
Bezirksgeschäftsstelle Nord · Braunschweig
Veltenhöfer Straße 3, 38110 Braunschweig
05307 940230
verwaltungsstelle.wenden@braunschweig.de
Bezirksgeschäftsstelle Ost · Braunschweig
Volkmaroder Straße 8 B, 38104 Braunschweig
0531 4703628
verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de
Bezirksgeschäftsstelle Süd · Braunschweig
Stöckheimer Markt 1, 38124 Braunschweig
0531 2611500
verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Gut zu wissen
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn • das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und • die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird. Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn: • sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B. • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts; • in Vereins- und Handelsregistersachen; • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden, • das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird, • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind. Urkunden (Geburtsurkunden, Eheschließungsurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Einen Termin zur Beglaubigung Ihrer Dokumente vereinbaren Sie unter folgendem Link: Terminvereinbarung
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Braunschweig?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Braunschweig erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Braunschweig:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.