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Personalausweis beantragen in Bramsche: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis beantragen erledigen Sie in Bramsche bei: Einheitsgemeinde Bramsche, Stadt — Gebühr: 27,60 € (unter 24) / 46,00 € (ab 24 Jahren) — bundesweit einheitlich (§ 1 PAuswGebV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Bramsche

Einheitsgemeinde Bramsche, Stadt

Hasestraße 11, 49565 Bramsche

Mo, Di 08:00-16:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

05461 83-0

info@bramsche.de

Gebühren (amtlich)

• EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis, • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig: • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit. Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen. • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.

So läuft es ab

• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen. • Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden. • Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID). • Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. • Holen Sie Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab. • Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei Antragsstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt. • Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).

Gut zu wissen

Personalausweis beantragen

Wie stehen die Gebühren in Bramsche im Vergleich?

Bramsche10,00 €
Niedersachsen5,00 € – 75,00 €
Deutschland (10.078 Städte)4,50 € – 75,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

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Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Bramsche?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Bramsche erledigen?
Zuständig ist: Einheitsgemeinde Bramsche, Stadt, Hasestraße 11, 49565 Bramsche. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Die Antragstellung erfordert grundsätzlich einen persönlichen Termin im Bürgeramt (biometrische Daten, Unterschrift, Fingerabdrücke). Viele Städte bieten aber Online-Terminbuchung und teils digitale Vorbereitung — die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Für Personen ab 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre, für jüngere 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es wird immer ein neues Dokument ausgestellt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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