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Wohngeld beantragen in Bornheim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Bornheim bei: Bornheim.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bornheim

Bornheim

Rathausstraße 2, 53332 Bornheim

Do 07:30-18:00 · Fr 07:30-12:30 · Mo, Di 07:30-16:00 · Mi 07:30-12:30 (lt. OpenStreetMap)

wohngeldstelle@stadt-bornheim.de

Benötigte Unterlagen

• Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Voraussetzungen

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

So läuft es ab

• Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle. • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Gut zu wissen

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern. Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten. Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben: • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger. • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich. • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Bornheim erledigen?
Zuständig ist: Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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