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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Borken: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Borken bei: Fachabteilung 51.1 - Familienbüro · Borken.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Borken

Fachabteilung 51.1 - Familienbüro · Borken

Im Piepershagen 17, 46325 Borken

Kindertagespflege · Borken

Im Piepershagen 17, 46325 Borken

02861 939-925

tagespflege@borken.de

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Benötigte Unterlagen

• Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen, • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. Um eine Pflegeerlaubnis für die Tätigkeit in der Kindertagespflege zu erhalten, gibt es formale Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: • Nachweis über die Teilnahme am Qualifizierungslehrgang nach dem QHB-Curriculum • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Tätige in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 Unterrichts-stunden), der nicht älter als zwei Jahre sein darf und jeweils nach zwei Jahren in vollem Umfang wiederholt werden muss. • Ärztliches Gesundheitszeugnis für die Kindertagespflegeperson und allen im Haushalt lebenden Erwachsenen, das Bedenken zur Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bzw. zum Zusammensein mit Kindern ausschließt. • Erweiterte/s Führungszeugnis/se gemäß §§ 30 Abs. 5 und 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) der Kindertagespflegeperson und aller im Haushalt lebenden Erwachsenen. Auszuschließen ist eine in § 72a Abs. 1 SGB VIII aufgeführte Straftat. • Bescheinigung über die Belehrung zur Lebensmittelhygiene nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). • Einverständniserklärung, dass der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken sowie der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Fachbereichs Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Borken eine Rückmeldung an den/die Fachberater*in der Kindertagespflege gibt, aus der hervorgeht, dass von der jeweiligen Stelle keine Bedenken zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bzw.

So läuft es ab

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein: • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson • polizeiliches Führungszeugnis • ärztliches Attest (über Masernschutz) Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

Gut zu wissen

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt, • ist auf 5 Jahre befristet, • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Sie möchten Kindertagespflegeperson werden? Die Betreuung von Kindern ist eine ganz besondere und allem voran eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um für Kinder eine förderliche und individuelle Kindertagespflege sicherzustellen, bedarf es deshalb einer entsprechenden Vorbereitung. Daher benötigen Sie, wenn Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten möchten, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nach Prüfung verschiedener Voraussetzungen von dem Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Borken erteilt. Im Zuge dessen werden beispielsweise räumliche Voraussetzungen, gesundheitliche Belastbarkeit und pädagogische Fähigkeiten geprüft.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Borken erledigen?
Zuständig ist: Fachabteilung 51.1 - Familienbüro · Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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