Untersuchungsberechtigungsschein in Bielefeld: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bielefeld
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte · Bielefeld
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Mo, Di, Fr 07:30-15:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 07:30-12:00,14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 521 51-0
buergerberatung@bielefeld.de
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake · Bielefeld
Wefelshof 9, 33729 Bielefeld
+49 521 51-0
buergerberatung@bielefeld.de
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake · Bielefeld
Wefelshof 9, 33729 Bielefeld
+49 521 51-0
buergerberatung@bielefeld.de
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg · Bielefeld
Wertherstraße 436, 33619 Bielefeld
+49 521 51-0
buergerberatung@bielefeld.de
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen: • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten: • Untersuchungsberechtigungsschein • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten • Erhebungsbogen Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Voraussetzungen
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden. Jugendliche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unter 18 Jahren müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden (ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz). Bei geringfügigen oder nicht länger als zwei Monate dauernden Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche bzw. den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Untersuchung nicht erforderlich. Die Untersuchung kann von jeder Hausärztin oder jedem Hausarzt durchgeführt werden. Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein bei der Ärztin bzw. beim Arzt vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass die jugendliche Arbeitnehmerin bzw. der jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren alt ist.
So läuft es ab
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung). Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen. Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor. Den Antrag können Sie selbst online stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie die bund ID. Alternativ können Sie den Antrag persönlich in der Bürgerberatung stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Hat die minderjährige Jugendliche bzw. der minderjährige Jugendliche ein eigenes Ausweisdokument, kann der Antrag allein gestellt werden. Der Antrag kann auch durch einen Elternteil gestellt werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Untersuchungsberechtigungsschein sofort als PDF zur Verfügung gestellt (bei der Online-Antragstellung) bzw. vor Ort ausgehändigt (bei der Antragstellung in der Bürgerberatung).
Gut zu wissen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Bielefeld erledigen?
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Bielefeld online?
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Weitere Behördengänge in Bielefeld:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Untersuchungsberechtigungsschein (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.