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Amtliche Beglaubigung in Bielefeld: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Bielefeld bei: Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte · Bielefeld. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bielefeld

Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte · Bielefeld

Niederwall 23, 33602 Bielefeld

Mo, Di, Fr 07:30-15:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 07:30-12:00,14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 521 51-0

buergerberatung@bielefeld.de

Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake · Bielefeld

Wefelshof 9, 33729 Bielefeld

+49 521 51-0

buergerberatung@bielefeld.de

Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake · Bielefeld

Wefelshof 9, 33729 Bielefeld

+49 521 51-0

buergerberatung@bielefeld.de

Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg · Bielefeld

Wertherstraße 436, 33619 Bielefeld

+49 521 51-0

buergerberatung@bielefeld.de

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Benötigte Unterlagen

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Fotokopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals. Die Bürgerberatung beglaubigt Fotokopien, wenn • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder • die Fotokopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Hinweis: Sollen Fotokopien eines Ausweisdokumentes beglaubigt werden, werden diese Fotokopien vor Ort von den Mitarbeitenden der Bürgerberatung selber erstellt. Nicht beglaubigt werden dürfen: • Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) • Abschriften aus amtlichen Registern • Testamente • Unterlagen für Banken, Kreditangelegenheiten, Bürgschaften, Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten • Gerichtsurteile • Vereins- und Handelsregisterauszüge • eidesstattliche Versicherungen • Generalvollmachten • Betreuungsverfügungen/Vorsorgevollmachten • Laminierte Dokumente • Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden Sofern Sie Fotokopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar. Ausländische Dokumente mit deutscher Übersetzung können nur beglaubigt werden, wenn • sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind • die Übersetzung in Deutschland erfolgt ist • die Übersetzung durch einen vom Landgericht beeidigten Übersetzer/Dolmetscher erstellt wurde • und das ausländische Dokument und die Übersetzung fest miteinander verbunden sind und erkennbar ist, dass dies z. B. durch den Übersetzer oder eine andere in dem Zusammenhang tätige Stelle erfolgt ist. Die Bürgerberatung kann nur für das "Gesamtdokument" eine Beglaubigung vornehmen. Im Zweifel müssen die Unterlagen in der Bürgerberatung vorgelegt werden! Ausländische Dokumente ohne Übersetzung werden von der Bürgerberatung nur beglaubigt, wenn • sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind und • die Kopien von der Bürgerberatung selber angefertigt werden Die Dokumente werden nicht konkret benannt sondern als "ausländisches Dokument" bezeichnet.

Gut zu wissen

Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Bielefeld erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte · Bielefeld, Niederwall 23, 33602 Bielefeld. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Bielefeld online?
Für Bielefeld ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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