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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Bautzen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Bautzen bei: Straßenverkehrsrecht · Bautzen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Bautzen

Straßenverkehrsrecht · Bautzen

Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Di 08:30-18:00 · Do 08:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)

03591 5251 32500

strassenverkehr@lra-bautzen.de

Gebühren (amtlich)

• Erteilung einer Fahrerlaubnis: EUR 43,90 Die gesamten Gebühren werden sofort bei der Antragstellung fällig.

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Benötigte Unterlagen

• schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde) • biometrisches Foto • Nachweis der Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (unbefristet gültig) • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis für die Klasse AM wird erteilt, wenn Sie • das 15. Lebensjahr vollendet haben, • Ihren Wohnsitz in Bundesrepublik Deutschland haben, • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet wurden, • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben, • Erste Hilfe leisten können und • nicht bereits eine Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) besitzen.

So läuft es ab

Ausbildung • Mit der Ausbildung in der Fahrschule können Sie bereits mit 14 ½ Jahren beginnen. • Die theoretische Prüfung dürfen Sie dann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Ihrem 15. Geburtstag ablegen. Beantragung • Ihren Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (siehe oben "zuständige Stelle"), die Erziehungsberechtigten (in der Regel sind das Ihre Eltern) müssen dazu ihr Einverständnis erklären. • Die Antragsformulare erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, teilweise auch bei den Fahrschulen. • Nach der Antragstellung prüft die Behörde zunächst, ob Sie als Fahrzeugführer geeignet sind. Bestehen dagegen keine Bedenken, wird sie der Prüforganisation (DEKRA) den Auftrag zur Abnahme der Prüfung (Prüfauftrag) erteilen. • Nach bestandener praktischer Fahrprüfung händigt Ihnen der Prüfer den Führerschein beziehungsweise den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis aus, wenn Sie 15 Jahre oder älter sind. Hinweis: Sind Sie bei der Prüfung jünger als 15 Jahre, können Sie den Führerschein frühestens an Ihrem 15. Geburtstag bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung durch die zuständige Stelle dauert geraume Zeit, stellen Sie Ihren Fahrerlaubnis-Antrag daher gleich zu Beginn Ihrer Fahrschulausbildung.

Gut zu wissen

Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt nunmehr 15 Jahre. Bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Daraus folgt, dass Fahrerlaubnisinhaber * der Klasse AM unter 16 Jahren nur in der Bundesrepublik Deutschland, mit Kraftfahrzeugen der Klasse AM, am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Alter von 16 Jahren erreicht hat. Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt durch Aushändigung eines EU-Kartenführerschein, in welchem die Schlüsselzahl "195“ eingetragen wird. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bautzen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Erteilung einer Fahrerlaubnis: EUR 43,90 Die gesamten Gebühren werden sofort bei der Antragstellung fällig.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bautzen erledigen?
Zuständig ist: Straßenverkehrsrecht · Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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