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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Baunatal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Baunatal bei: Gesundheitsamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 28,00 € / 10,00 € / 20,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Gebühren (amtlich)

Erstbelehrung: 28 € Belehrung im Rahmen eines Schulpraktikums: 10 € Folgebelehrung: 20 € Zweitschrift: 12 € Ehrenamt/Vereine: 10 € Die jeweiligen Gebühren sind am Termin in bar oder per Girocard zu begleichen.

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Benötigte Unterlagen

• Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) • Ausländische Personen, die nicht in Kassel wohnhaft sind, Pass mit Meldebescheinigung • Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigen (siehe "Welche Formulare werden benötigt?") • Für Betriebspraktikum oder Schülerpraktikum ist ein Praktikumsnachweis erforderlich • Bei einer Folgebelehrung zusätzlich die Bescheinigung der Erstbelehrung • Für Ehrenamt/Vereine: Nachweis von Institution/Verein Besonderheit für Hofgeismar und Wolfhagen: • Personen, die nicht im Besitz eines deutschen Personalausweises sind, müssen immer eine Meldebescheinigung zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vorlegen. Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Gut zu wissen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Auch Aushilfstätigkeiten, geringfügig Beschäftigte, Minijobs, Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtliche Tätigkeiten lösen die Belehrungspflicht aus. Ohne eine gültige Belehrungsbescheinigung ist das Arbeiten mit Lebensmitteln nicht gestattet. Informationen, u.a. zur Gültigkeit, Folgebelehrung und weitere häufig gestellte Fragen und Antworten, finden Sie in nachfolgendem Link: FAQ Verfahrensablauf Wir bieten Ihnen Termine in Kassel, Hofgeismar und Wolfhagen an.

Wie stehen die Gebühren in Baunatal im Vergleich?

Baunatal28,00 € / 10,00 € / 20,00 € / 12,00 €
Hessen10,00 € – 29,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Baunatal?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Erstbelehrung: 28 € Belehrung im Rahmen eines Schulpraktikums: 10 € Folgebelehrung: 20 € Zweitschrift: 12 € Ehrenamt/Vereine: 10 € Die jeweiligen Gebühren sind am Termin in bar oder per Girocard zu begleichen.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Baunatal erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Gesundheitsamt. Die Standorte in Baunatal finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Baunatal online?
Ja — Baunatal bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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