Kirchenaustritt erklären in Barsinghausen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Barsinghausen
Bürgerservice und Ordnung · Barsinghausen
Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Mo 08:00-16:00 · Di 13:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 13:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)
05105 7740
info@stadt-barsinghausen.de
Bürgerservice und Ordnung - Standesamt · Barsinghausen
Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen
Mo 08:00-16:00 · Di 13:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 13:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)
05105 7740
standesamt@stadt-barsinghausen.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Voraussetzungen
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Allgemeine Informationen Ein Kirchenaustritt ist in Niedersachsen vor dem Standesbeamten des Hauptwohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu erklären. Voraussetzungen: Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden. Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten/in abgegeben werden
So läuft es ab
• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Gut zu wissen
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
Wie stehen die Gebühren in Barsinghausen im Vergleich?
| Barsinghausen | 30,00 € |
| Niedersachsen | 10,07 € – 35,70 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Barsinghausen?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Barsinghausen erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Barsinghausen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.