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Kirchenaustritt erklären in Barsinghausen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Barsinghausen bei: Bürgerservice und Ordnung · Barsinghausen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Barsinghausen

Bürgerservice und Ordnung · Barsinghausen

Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen

Mo 08:00-16:00 · Di 13:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 13:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

05105 7740

info@stadt-barsinghausen.de

Bürgerservice und Ordnung - Standesamt · Barsinghausen

Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen

Mo 08:00-16:00 · Di 13:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 13:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

05105 7740

standesamt@stadt-barsinghausen.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Voraussetzungen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Allgemeine Informationen Ein Kirchenaustritt ist in Niedersachsen vor dem Standesbeamten des Hauptwohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu erklären. Voraussetzungen: Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden. Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten/in abgegeben werden

So läuft es ab

• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Gut zu wissen

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

Wie stehen die Gebühren in Barsinghausen im Vergleich?

Barsinghausen30,00 €
Niedersachsen10,07 € – 35,70 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Barsinghausen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Barsinghausen erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice und Ordnung · Barsinghausen, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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