Nebenwohnsitz anmelden in Baesweiler: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Baesweiler
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Die Verpflichtung zur Anmeldung bzw. Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Einzug in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich bzw. erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden. Meldepflichtig sind alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen einziehen. Nicht meldepflichtig sind: • Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als sechs Monate eine Wohnung innerhalb von Baesweiler beziehen; • Personen, die im Ausland wohnen und sich zu Besuchszwecken nicht länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen, im Rahmen der Anmeldung, bei der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Personen, die selbst genutztes Wohneigentum beziehen, können die Bestätigung selber ausfüllen. Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. Für die Ummeldung einer Wohnung innerhalb von Baesweiler gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland. Hinweis Neubürgerinnen und Neubürger erhalten eine sog. Neubürgertasche mit Informationsmaterial. Voraussetzungen Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Baesweiler Benötigte Unterlagen & Antragstellung Bitte bringen Sie folgende Unterlagen (in deutscher Sprache, gegebenenfalls von einem vereidigten Übersetzer übersetzt) zur Anmeldung mit: • alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass einschl.
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Baesweiler erledigen?
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Baesweiler online?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Baesweiler:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.