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Bildung und Teilhabe beantragen in Baden-Baden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Baden-Baden bei: Sozial- und Jugendamt - Abteilung Existenzsicherung · Baden-Baden. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Baden-Baden

Sozial- und Jugendamt - Abteilung Existenzsicherung · Baden-Baden

Gewerbepark Cité 1, 76532 Baden-Baden

Mo-Mi 08:00-16:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

07221 93 14 55 0

existenzsicherung.teilhabe@baden-baden.de

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Benötigte Unterlagen

• Für den Antrag auf persönlichen Schulbedarf: • Schulbescheinigung • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: • Bestätigung der Teilnahme • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung: • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung • Für den Antrag auf die Pauschale zur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitangeboten: • Nachweis, zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem Sportverein Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. • Bewilligungsbescheid der Grundleistung • Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: • Bestätigung der Schule/Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten • Bankverbindung (IBAN und BIC) oder das Informationsschreiben der Schule/Kindertageseinrichtung • Schulbedarf: • Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung (Wer Bürgergeld gemäß SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, erhält den Schulbedarf automatisch vom Jobcenter Baden-Baden oder der Stadt Baden-Baden, ein Antrag ist nicht notwendig.) • Beförderungskosten für Schülerinnen und Schülern: • Nachweis über die Höhe der Kosten (z.B. Schreiben der KVV, Monatskarte, Rechnung) • Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung • Lernförderung: • Vorlage des letzten Zeugnisses/Halbjahresinformation • Bestätigung der Schule über Lernförderbedarf. Das Formular für die Bestätigung erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson. Mit Ihrer Zustimmung kann die Ansprechperson die Bestätigung direkt bei der Schule anfordern. • Gemeinsame Mittagsverpflegung: • Vorlage eines gesonderten Vordrucks/Bestätigung oder Rechnung der Einrichtung • Bei staatlichen Schulen im Stadtkreis Baden-Baden genügt die Antragstellung ohne zusätzliche Unterlagen. • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft: • Vorlage einer Rechnung/Bestätigung der Leistungsergringerin oder des Leistungserbringers (Verein etc.) • Bei der Clara-Schumann-Musikschule, Baden-Baden genügt die Antragstellung ohne zusätzliche Unterlagen.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Baden-Baden — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

So läuft es ab

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Gut zu wissen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können: • Mittagessen Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung • Lernförderung Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung • Lernmaterial (Persönlicher Schulbedarf) Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in zwei Teilbeträgen zum ersten Schulhalbjahr und für das zweite Schulhalbjahr • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten Beitrag in Höhe von 15 Euro pauschal monatlich für • Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein), • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit) • Tagesausflüge und Klassenfahrten Übernahme der Kosten für: • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Baden-Baden erledigen?
Zuständig ist: Sozial- und Jugendamt - Abteilung Existenzsicherung · Baden-Baden, Gewerbepark Cité 1, 76532 Baden-Baden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Baden-Baden online?
Ja — Baden-Baden bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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