Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Wohnsitz abmelden in Bad Zwischenahn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Bad Zwischenahn bei: Bürgerbüro · Bad Zwischenahn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Bad Zwischenahn

Bürgerbüro · Bad Zwischenahn

Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn

Mo-Fr 08:00-12:30, Mo, Di 14:00-16:00, Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)

04403 604-333

buergeramt@bad-zwischenahn.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Gut zu wissen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an. Bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Auszug aus einer Nebenwohnung besteht allerdings weiterhin eine Abmeldepflicht innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen vor Auszug und von 14 Tagen nach Auszug. Die Vordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro oder hier als Download. Das ausgefüllte Abmeldeformular kann auch auf dem Postweg der Gemeinde Bad Zwischenahn zugeleitet werden. Für eine persönliche Abmeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin (Online-Termine sind über die Startseite buchbar).

Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge

Fortschritt

0 / 13 erledigt

Pflicht nach Einzug

Vor dem Umzug

Verträge & Stellen

Familie

Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung

Frist, Unterlagen und Online-Dienste für Ihre neue Stadt — amtlich und aktuell.

Ummeldung in meiner Stadt →

Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Bad Zwischenahn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Bad Zwischenahn erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Bad Zwischenahn online?
Für Bad Zwischenahn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns