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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Bad Salzuflen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Bad Salzuflen bei: Jugendamt · Bad Salzuflen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bad Salzuflen

Jugendamt · Bad Salzuflen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

1. Allgemeines Für einen Kindertagespflegeplatz werden vom Jugendamt Beiträge erhoben. Sie richten sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils. Nach der Einkommensüberprüfung wird über die Höhe und Fälligkeit ein Bescheid zugesandt. Ohne Einkommensnachweis ist der höchste Beitrag zu zahlen. Maximal jedoch bis zur Höhe der Aufwendungen für das Kindertagespflegegeld. Für die von den Eltern oder der Tagespflegeperson gewählten Ferienzeiten ist der Beitrag in voller Höhe zu leisten. Ist Kindertagespflege ergänzend zur Kindertageseinrichtung oder des Offenen Ganztages in der Grundschule erforderlich, wird für sie kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben. 2. Geschwisterbefreiung Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege, die OGS oder die Randstundenbetreuung VESUV in Anspruch nehmen • ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste Beitrag zu zahlen. • Ist ein Kind aufgrund landesrechtlicher Regelung beitragsbefreit (gemäß KiBiz), ist kein Elternbeitrag zu zahlen. 3. Jahreseinkommen 3.1. Berechnung Berücksichtigt werden alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte außer Kindergeld und -zuschlag (nicht das zu versteuernde Einkommen oder das Nettoeinkommen!). Es gibt keinen Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten. Abgezogen werden • Werbungskosten: pauschal 1.000,00 Euro oder vom Finanzamt höhere anerkannte Beträge • Kinderbetreuungskosten: soweit steuerlich anerkannt • Freibeträge ab dem dritten Kind: Kinder- und Betreuungsfreibeträge gemäß Einkommenssteuerrecht • Vom Elterngeld: monatlich 150 Euro bzw. 300 Euro Zugerechnet werden • bei sozialversicherungsfrei Beschäftigten 10 Prozent des berechneten Jahreseinkommens. 3.2. Berechnungsbasis ist: • das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres 3.3. Veränderungen in persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen • sind unverzüglich mitzuteilen • werden ab dem Folgemonat berücksichtigt • Einkommensveränderungen bis zu 2.500,00 Euro jährlich führen zu keiner Änderung des Beitrages.

Gut zu wissen

Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Bad Salzuflen erledigen?
Zuständig ist: Jugendamt · Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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