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Amtliche Beglaubigung in Bad Salzuflen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Bad Salzuflen bei: Bürgerservice · Bad Salzuflen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Bad Salzuflen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Bürgerservice · Bad Salzuflen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

05222 952-444

buergerservice@bad-salzuflen.de

Bürgerservice · Kreis Lippe

Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Kreis Lippe

+49 5231 62-300

Buergerservice@kreis-lippe.de

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Sie können bestimmte Kopien bei uns beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Wir beglaubigen Kopien, wenn: • das Original von einer Behörde stammt oder • Sie die Kopie für eine Behörde benötigen. Bestimmte Dokumente wie z.B. Personenstandsurkunden dürfen wir nicht beglaubigen. Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen (beispielsweise eine Apostille durch die Bezirksregierung) geben. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung von Kopien mit dem Originaldokument bestätigt. Dieser Service ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie eine Kopie eines Dokuments für eine Behörde, Schule oder andere Institutionen vorlegen müssen und diese eine amtliche Beglaubigung verlangt. ACHTUNG: Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen werden die Fotokopien grundsätzlich vor Ort von den Mitarbeitenden des Bürgerservice erstellt – bitte keine Kopien mitbringen! Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente beglaubigt werden dürfen, die entweder von einer (inländischen) Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer (inländischen) Behörde bestimmt sind. Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Voraussetzungen

Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Grundvoraussetzung ist immer, dass das Originaldokument vorgelegt wird Wir beglaubigen für Sie: • Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt. • Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen: • Auszüge aus dem Grundbuch, • Auszüge aus dem Handelsregister, • Auszüge aus dem Vereinsregister, • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden, • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster. • Das Original ist unverändert Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht. Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“) • Das Original ist vollständig Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht. Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit. • persönliche Vorsprache • vorherige Terminvereinbarung • Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Originaldokument , das beglaubigt werden soll

So läuft es ab

Legen Sie uns das Originaldokument vor. Gerne können Sie einen Termin vereinbaren - online oder per Telefon (+49 5231 62-300). *** Wenn Sie eine beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, dann wird die angegebene Behörde auf der Kopie vermerkt. • Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung mit den erforderlichen Unterlagen. • Entrichten Sie die Gebühr. Gegebenenfalls wird eine Gebührenbefreiung im Termin geprüft. • Legen Sie das Originaldokument und die Kopie zur Beglaubigung vor. • Die Beglaubigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

Gut zu wissen

Erfahren Sie mehr darüber, wann wir Kopien für Sie amtlich beglaubigen dürfen. Für bestimmte Dokumente, die amtlich beglaubigt werden müssen, bieten wir Ihnen den Beglaubigungsservice der Stadt Bad Salzuflen an.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Bad Salzuflen erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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