Namensänderung beantragen in Augsburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Augsburg
Stadt Augsburg - Bürgeramt - Bürgerbüros und Sozialversicherung (Standort 1)
Neuburger Str. 20, 86167 Augsburg
Mo 08:00-15:00 · Di 08:00-12:30 · Mi 07:00-15:00 · Do 08:00-17:30 · Fr 08:00-12:30 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 821 324-9999
buergerbuero.mitte@augsburg.de
Stadt Augsburg - Bürgeramt - Bürgerbüros und Sozialversicherung (Standort 3)
Tattenbachstraße 15, 86179 Augsburg
Mo 8:00-15:00, Di 8:00-12:30, Mi 7:00-15:00, Do 8:00-17:30, Fr 8:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)
+49 821 324-9999
buergerbuero.mitte@augsburg.de
Stadt Augsburg - Bürgeramt - Bürgerbüros und Sozialversicherung (Standort 5)
Ulmer Str. 72, 86156 Augsburg
Mo 08:00-15:00 · Di, Fr 08:00-12:30 · Mi 07:00-15:00 · Do 08:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
+49 821 324-9999
buergerbuero.mitte@augsburg.de
Stadt Augsburg - Bürgeramt - Bürgerbüros und Sozialversicherung (Standort 2)
Friedberger Straße 115, 86163 Augsburg
+49 821 324-9999
buergerbuero.mitte@augsburg.de
Gebühren (amtlich)
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
So läuft es ab
Bevor Sie eine Namensänderung beantragen, kann eine Voranfrage zu der gewünschten Namensänderung gestellt werden. Diese hat den Vorteil, dass Sie von der Namensänderungsbehörde vor einer Antragstellung bereits über die notwendigen Unterlagen und etwaige Erfolgsaussichten sowie die voraussichtlich anfallenden Gebühren informiert werden.
Gut zu wissen
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Häufige Fragen
Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Augsburg?
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Augsburg erledigen?
Geht „Namensänderung beantragen“ in Augsburg online?
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Weitere Behördengänge in Augsburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Namensänderung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.