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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Aschaffenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Aschaffenburg bei: Stadt Aschaffenburg - Kindertagesbetreuung — Gebühr laut amtlicher Angabe: 100,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Aschaffenburg

Stadt Aschaffenburg - Kindertagesbetreuung

Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg

+49 6021 330-0

jugendamt@aschaffenburg.de

Gebühren (amtlich)

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein • vom Einkommen der Eltern, • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und • von der Betreuungszeit. Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht nach aktueller Rechtslage bis einschließlich Dezember 2026 Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren. Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern von Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen. Zuschuss für Kinder ab 3 Jahren: Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung gibt es einen Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 100 € pro Monat. Dieser wird direkt mit den Elternbeiträgen verrechnet. Krippengeld für Kinder unter 3 Jahren: Für jüngere Kinder gibt es – einkommensabhängig – das bayerische Krippengeld. Eltern können damit ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes bis zu 100 € monatlich erhalten, wenn sie tatsächlich Beiträge zahlen müssen.

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Benötigte Unterlagen

• Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung und Impfberatung • Masern-Impfnachweis (oder ärztliches Attest bzw. Immunitätsnachweis) • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und des Kindes • Angaben zu Allergien, chronischen Erkrankungen oder besonderen medizinischen Bedürfnissen • Notfallkontakte • Weitere Unterlagen können von der Einrichtung angefordert werden.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen. Gesundheitsvoraussetzungen vor der Aufnahme Vor der Aufnahme Ihres Kindes in eine Kindertageseinrichtung sind folgende Punkte gesetzlich vorgeschrieben: • Ärztliche Untersuchung des Kindes • Impfberatung durch einen Arzt • Nachweis über Masernschutz, wahlweise: • Impfausweis mit mindestens einer Masernimpfung bei Aufnahme, vollständiger Schutz bis spätestens zum 2. Geburtstag (laut § 20 Infektionsschutzgesetz), • ärztliches Zeugnis über Immunität, oder •  Attest über medizinische Gründe, die eine Impfung ausschließen

So läuft es ab

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf. Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten. Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können. Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt. Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen. Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen. Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die • tägliche Betreuungszeit, • Betreuungskosten und • Kündigungsfristen. Vertragsabschluss Bevor Ihr Kind aufgenommen wird, schließen Sie mit dem Träger der Kita einen Betreuungsvertrag ab. Dieser regelt u. a.: • die tägliche Betreuungszeit • die Betreuungskosten • die Kündigungsfristen Die Fristen und Vertragsinhalte können je nach Einrichtung unterschiedlich sein.

Gut zu wissen

Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren 1. Registrierung im Kita-Portal LittleBird Melden Sie sich im Kita-Portal LittleBird an, um nach passenden Kindertageseinrichtungen zu suchen und direkt Kontakt aufzunehmen. Hinweis: Bei Unterstützungsbedarf können Sie sich auch an die Sprechstunde der Stadtteilmütter wenden. 2. Einrichtungen vergleichen • Informieren Sie sich über Einrichtungen, die für Sie in Frage kommen. • Nutzen Sie das Portal, um direkt Kontakt zur gewünschten Kita aufzunehmen. • Erkundigen Sie sich, ob freie Plätze verfügbar sind. 3. Konzept & Angebot erfragen Lassen Sie sich das pädagogische Konzept, die Schwerpunkte sowie das Betreuungsangebot erklären – zum Beispiel Öffnungszeiten, Essensversorgung, besondere Programme oder Sprachförderung. 4. Anmeldeverfahren klären Jede Einrichtung hat eigene Bedingungen für die Anmeldung. Fragen Sie daher direkt vor Ort nach dem genauen Ablauf, benötigten Unterlagen und Fristen.

Wie stehen die Gebühren in Aschaffenburg im Vergleich?

Aschaffenburg100,00 €
Bayern100,00 €
Deutschland (7.115 Städte)100,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Aschaffenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein • vom Einkommen der Eltern, • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und • von der … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Aschaffenburg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Aschaffenburg - Kindertagesbetreuung, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Aschaffenburg online?
Für Aschaffenburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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