Wohngeld beantragen in Arnstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.
Zuständige Stelle in Arnstadt
Wohngeldstelle · Arnstadt
Ritterstr. 14, 99310 Arnstadt
Di 08:30-11:30,13:00-18:00 · Do 08:30-11:30,13:00-14:30 (lt. OpenStreetMap)
03628 738-380
wohngeldstelle@ilm-kreis.de
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Neben dem auszufüllenden Antragsformular müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise vorlegen. Weitere Unterlagen können insbesondere sein: Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder finanziellen Belastung: • Mietvertrag, • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung, • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims beziehungsweise der Eigentumswohnung aufgenommen wurden, • bei Eigentümern: Aktueller Grundsteuerbescheid. Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder: • Lohn und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, • aktueller Rentenbescheid, • aktueller Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld), • Nachweis über Unterhaltszahlungen, • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen. Sonstige Nachweise (falls vorhanden): • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Arnstadt — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt vor allem von den nachfolgenden Faktoren ab: 1. von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, 2. von der Höhe des Gesamteinkommens, 3. von der Höhe Ihrer zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Zu 1: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, zum Beispiel: • Bürgergeld oder • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ebenfalls keinen Wohngeldanspruch haben alleinlebende Studierende und Auszubildende, die einen Anspruch auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen eines zu hohen Einkommens der Eltern abgelehnt wurde. Zu 2: Höhe des Gesamteinkommens Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Zu 3: Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser.
So läuft es ab
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten erhalten Sie dann von dort einen Bescheid über die Bewilligung und die Höhe der Zahlung oder über eine Ablehnung.
Gut zu wissen
Sie können Wohngeld als Mieter - sogenannter Mietzuschuss - oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum - sogenannter Lastenzuschuss - erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Für die Miete oder allgemein Ihre finanzielle Belastung können Sie nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen einen finanziellen Zuschuss erhalten. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Arnstadt erledigen?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in Arnstadt:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.