Steuerklasse ändern in Apolda: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Apolda kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Finanzamt Jena
Leutragraben 8, 07743 Jena
0361 573626-900
poststelle@finanzamt-jena.thueringen.de
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Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
Für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und -partner (im Folgenden für beides: Partnerinnen und Partner) ist grundsätzlich die Einreihung in folgende Steuerklassenkombinationen möglich: • III/V • IV/IV und • IV/IV mit Faktor Voraussetzung dafür ist, dass Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind. Zu einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft gehört eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft – zum Beispiel ein gemeinsamer Wohnsitz und ein gemeinsames Bankkonto. Wenn diese Gemeinschaft auf Dauer nicht mehr besteht, geht man von einer Trennung beziehungsweise Scheidung oder Aufhebung der Ehe- oder Lebenspartnerschaft aus. Für den Fall einer Trennung gelten beim Lohnsteuerabzug folgende Regelungen: • Bei einer Trennung nach dem 1.1. eines Jahres gelten für das laufende Jahr noch die bisherigen Steuerklassen. • Im Jahr der Trennung ist grundsätzlich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich. • Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie als Partnerin oder Partner in die Steuerklasse I oder II eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1. des Folgejahres allein in einem Haushalt, können Sie auch die Steuerklasse II beantragen. Dafür gibt es weitere, eigene Voraussetzungen (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende). Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, das Finanzamt über das dauernde Getrenntleben zu informieren und die Steuerklasse ändern zu lassen. Wird Ihre Ehe geschieden beziehungsweise Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben, gilt Folgendes: • Haben Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner bereits am 1.1.
So läuft es ab
Für die Berücksichtigung der korrekten Steuerklasse müssen Sie Ihr örtlich zuständiges Finanzamt über eine dauernde Trennung informieren. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor: • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: • "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" • Hinweis: Für die Erklärung ist die Unterschrift einer oder eines Beteiligten ausreichend. • "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (je nach Jahr) für die Berücksichtigung der Steuerklasse II • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn. • Schicken Sie den Antrag gegebenenfalls mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Sie können die Erklärung zum dauernden Getrenntleben alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Bearbeitungsdauer
• dauerhafte Trennung von • der Ehepartnerin oder dem Ehepartner • der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner oder • Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
Gut zu wissen
Steuerklasse - Änderung bei Trennung
Häufige Fragen
Wo kann ich „Steuerklasse ändern“ in Apolda erledigen?
Geht „Steuerklasse ändern“ in Apolda online?
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Kann ich die Steuerklasse online ändern?
Müssen beide Ehegatten dem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Weitere Behördengänge in Apolda:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Steuerklasse ändern (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.