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Nebenwohnsitz anmelden in Apolda: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Apolda bei: Stadtverwaltung Apolda - Bürgermeister - Fachbereich 4 - Bürgerservice, Recht und Ordnung - Abteilung Bürgerservice - Bürgerbüro.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Apolda

Stadtverwaltung Apolda - Bürgermeister - Fachbereich 4 - Bürgerservice, Recht und Ordnung - Abteilung Bürgerservice - Bürgerbüro

Am Schloß 1, 99510 Apolda

03644 650-600

buergerbuero@apolda.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

• ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich) • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung) • Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.

So läuft es ab

Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen. • Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung. • Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde als Nebenwohnung anmelden.

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Apolda?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Apolda erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Apolda - Bürgermeister - Fachbereich 4 - Bürgerservice, Recht und Ordnung - Abteilung Bürgerservice - Bürgerbüro, Am Schloß 1, 99510 Apolda. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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